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Heiligenschein

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Wenn wir vor einer Entscheidung stehen, ist es gut, wenn wir möglichst viele Alternativen zur Auswahl haben. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Wahrscheinlichkeit steigt dabei, dass wir eine Alternative finden, die unseren Bedarf am besten deckt.

Der Unternehmer Willi Bauer* (Name geändert) möchte gerne die Rentabilität seines Unternehmens steigern. Er stellt genau zwei Produkte her. Produkt 1 verkauft sich seit 14 Jahren wie geschnitten Brot. Produkt 2 ist seit drei Jahren am Markt und verursacht teilweise empfindliche Verluste. Das will der Unternehmer so nicht mehr hinnehmen und hat sich einige Maßnahmenbündel zurecht gelegt, über die er entscheiden will. Weiterlesen

Was sage ich jetzt?

Apple Computers hat den Prozess gegen Apple Records gewonnen. Der Vorsitzende Richter Edward Mann konnte keinen Verletzung des 1991 geschlossenen Vergleichs-Vertrages erkennen. Apple Computers nutze sein Logo nur im Zusammenhang mit seinem Online-Store, aber nicht im Zusammenhang mit der Produktion von Musik.

Vorläufig ist die Kuh also vom Eis. Natürlich werden Sie sich fragen:

Na Herr Lietz, was sagen Sie jetzt?

Nicht viel anderes als vor dem Urteil. Denn die Fakten sind gleich geblieben.

  1. Apple Computers wurde in seiner Firmengeschichte bereits zwei Mal von Apple Records wegen Markenrechts-Verletzungen verklagt. Dabei hatte Apple Records offensichtlich so gute Karten, dass Apple Computers sich jeweils auf einen Vergleich einließ.
  2. Im letzten Vergleichsvertrag von 1991 hat Apple Computers sich verpflichtet, keine Musik zu produzieren und zu verkaufen.
  3. Nach zwei für die jeweilige Firmengröße kostspieligen Vergleichen ist Steve Jobs zum Vertreter von Apple Records, Neill Aspinall gegangen und hat dem Unternehmen $1 Mio. für die Markenrechte geboten.
  4. Nachdem sich die Beatles-Firma nicht darauf einließ (warum wohl?), führte Steve Jobs Neill Aspinall eine Demo von ITunes vor. Dabei soll Aspinall keine Einwände gegen das Geschäftsmodell erhoben haben. Darüber gibt es allerdings keine schriftliche Vereinbarung(!).

Wenn Sie Neill Aspinall wären und wüßten, dass Apple Computers bereits $ 27 Mio. vor 10 Jahren für einen Vergleich bezahlt hat, würden Sie die Markenrechte für $ 1 Mio. abtreten? Ich jedenfalls nicht.

Der Prozess war zu erwarten und unternehmerisch ein Vabanque-Spiel. Apple Computers hat ihn gewonnen, Juhu 🙁

Es heißt immer das Glück winkt dem Tüchtigen. Es schadet allerdings auch nichts, wenn der Tüchtige mit seinen Risiken verantwortlich umgeht.

Die Prozesskosten betrugen für Apple Computers übrigens ca. $ 1,5 Mio. Nach dem Berufungsverfahren dürfte sich der Betrag mehr als verdoppelt haben. Und der Ausgang ist ungewiss…

Weitere Blogeinträge über den Fall Apple vs. Apple:

  1. Dilettantentum kann Apple in den Ruin treiben
  2. Eigentlich seltsam…
  3. Apple war doch besser als zunächst wahrgenommen