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Über Geschmack läßt sich nicht streiten, oder?

De gustibus non disputandum esse – über Geschmack läßt sich nicht streiten.

Ein mittelständisches Unternehmen hatte vor kurzem eine Entscheidungskrise zu lösen. Das Unternehmen hieß bisher so wie die Firmengründer vor 78 Jahren. Im Zuge des eigenen internationalen Auftritts wollten die beiden inzwischen recht weitläufigen Unternehmerfamilien dem Unternehmen einen neuen Namen geben. Also wurde eine spezialisierte Agentur beauftragt, Namensvorschläge zu erarbeiten.

Als Ergebnis der Arbeit gab es dann vier Alternativen. So weit, so gut. Denn damit begannen die Probleme. Welcher Name ist der Richtige? Es bildeten sich tatsächlich vier Fraktionen, zwei kleinere und zwei größere.

Wie wurde das Problem gelöst? Nach einigem hin und her wurde den Beteiligten klar, dass es keine rationalen Argumente mehr geben würde, die noch ins Feld geführt werden könnten. Denn die Namensvorschläge waren bei den Zielgruppen getestet und gleichermaßen für gut befunden worden. Neben den Akzeptanztests waren auch bereits Pläne entwickelt worden, wie der jeweilige Name am besten in den Markt gebracht werden kann.

Es war tatsächlich nur noch eine Geschmacksfrage. Derartige Entscheidungen werden nie in einer Gruppe zufriedenstellen ausfallen. Daher haben sich die beiden Familien (mit sanften Druck) entschlossen, eine Person mit der Entscheidung zu beauftragen, die das Vertrauen von allen besitzt. Dabei handelte es sich um den kaufmännischen Geschäftsführer des Unternehmens.

Da er das Unternehmen in den letzten Jahren auf einen starken Wachstumskurs gebracht hatte und sich bei den wichtigen Entscheidungen immer auch die Unterstützung der Gesellschafter zu sichern wußte, war er die natürliche Wahl. Ganz nebenbei war er auch derjenige, der den neuen Firmennamen in der Zukunft erfolgreich vertreten sollte.

Obwohl die Familien vorher leidenschaftlich um ihre Namensfavoriten gekämpft hatten, war die Reaktion nachdem seine Entscheidung für den Namen gefallen war unspektakulär. Ich denke, die meisten waren froh, dass sich die Gesellschafter über ihre Vertrauensperson einig waren.

Die Wahl einer Vertrauensperson, die dann über eine Geschmacksfrage entscheiden soll ist übrigens keine Geschmacksfrage. Dafür hat jeder (nach einigem Nachdenken) klare Entscheidungskriterien und diese werden in der Regel auch von anderen akzeptiert.

Wenn Sie selbst eine Geschmacksfrage zu entscheiden haben, hilft das allerdings nichts. Denn am Ende sind Sie der Experte, was Ihnen gefällt. Das immer unter der Voraussetzung, dass Sie vorher den Markt gefragt haben und dabei keine Alternative den Vorzug bekommt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!