Das erste Opfer der neuen Regeln für Geschäftsemails
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich zum Jahreswechsel die Regeln für Geschäftsemails geändert. Jetzt gibt es auch schon das erste Opfer.
Stellen Sie sich vor, Sie werden um ein Angebot für einen lukrativen Auftrag gebeten. Da lassen Sie sich sicher nicht lange bitten. Aber anstatt einer schönen Umsatzsteigerung flattert Ihnen eine dubiose Abmahnung ins Haus, weil Sie weder Umsatzsteuer ID noch Angaben zu Ihrem Handelsregistereintrag in Ihrer Email-Signatur haben.
Wie heise berichtet, hat sich auf diese Weise ein kleiner Internet-Provider schnell mal die Kollegen vorgenommen und sie in die Abmahnfalle gelockt.
Dabei ist es durchaus umstritten, ob solche Abmahnungen auch rechtens sind.
via heise