Beiträge

Das erste Opfer der neuen Regeln für Geschäftsemails

© Photojog - FOTOLIAFast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich zum Jahreswechsel die Regeln für Geschäftsemails geändert. Jetzt gibt es auch schon das erste Opfer.
Stellen Sie sich vor, Sie werden um ein Angebot für einen lukrativen Auftrag gebeten. Da lassen Sie sich sicher nicht lange bitten. Aber anstatt einer schönen Umsatzsteigerung flattert Ihnen eine dubiose Abmahnung ins Haus, weil Sie weder Umsatzsteuer ID noch Angaben zu Ihrem Handelsregistereintrag in Ihrer Email-Signatur haben.

Wie heise berichtet, hat sich auf diese Weise ein kleiner Internet-Provider schnell mal die Kollegen vorgenommen und sie in die Abmahnfalle gelockt.

Dabei ist es durchaus umstritten, ob solche Abmahnungen auch rechtens sind.

via heise

Vorsicht bei Ihren Geschäftsemails! Das kann teuer werden…

© Erick Jones - FOTOLIASchnell mal eine kurze Email an den interessierten Kunden… – STOP !!!!

Ab 2007 müssen die Emails Ihres Unternehmens genau die gleichen Infos enthalten wie Ihr gedrucktes Geschäftspapier schreibt heute Mittag heise-online:

…Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.

Da werde ich wohl gleich meine Email Vorlage überarbeiten.

Vorher: Email ohne neue Regeln

Danach: Email mit neuen Regeln

So, jetzt kann nichts mehr passieren 😛

via heise