Zurück zur Freiheit aller Entscheider
Denke ich über Gestaltungsspielräume nach, muss ich oft an einen Grundsatz des Zivilrechts denken, der mich seit meinem Wirtschaft- und Rechts Leistungskurs aus gymnasialen Zeiten nicht mehr losgelassen hat.
“Geld hat man zu haben”. Damit wird begründet, dass niemand aus Geldmangel von einem Vertrag zurücktreten kann. Die Realität mag dem oft Hohn sprechen. Aber grundsätzlich sollte niemand Geschäfte abschließen, wenn er nicht über das nötige Kleingeld verfügt.
Entscheidungsgrundsatz
In Entscheidungen müsste es heißen, “Gestaltungsspielräume hat man zu haben”. Das sagt der Entscheidercoach Kai-Jürgen Lietz – also ich.